Unterstützung des Vereins

Der Verein der Rechtsreferendare Hessen e.V. versteht sich als unabhängige Interessenvertretung der Rechtsreferendar:innen in Hessen und hat sich hierzu in seiner Satzung verpflichtet. Im Rahmen seines Selbstverständnisses und aufgrund seiner selbstlosen Tätigkeit wurde ihm die Gemeinnützigkeit des Vereins im Sinne von §5 KStG anerkannt.

Um die dauerhafte Unabhängigkeit des Vereins zu gewährleisten, geht der Verein keinerlei Verpflichtungen in Form von Sponsoring oder Vergleichbarem ein. Seine finanzielle Unabhängigkeit wird einzig über Spenden von Förderern (Kanzleien oder Unternehmen) sichergestellt. Hierfür kann der Verein auf Wunsch eine Spendenquittung ausstellen.

Nach Bedarf wird der Verein auch durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten und/oder Catering für Veranstaltungen von Kanzleien und Unternehmen unterstützt.

Dem vorherigen Einverständnis vorausgesetzt, erlaubt sich der Verein zum Gebot der Transparenz auf seiner Internetzpräsenz und seinen Newslettern an seine Mitglieder auf aktuelle Spender hinzuweisen und sich so zugleich für seine Unterstützung zu bedanken. Nur zur Klarstellung weist der Verein darauf hin, dass eine Unterstützung des Vereins – ganz gleich ob durch finanzielle Zuwendungen oder in sonstiger Weise – keinerlei Verpflichtungen des Vereins, insbesondere im Hinblick auf diesen Absatz, begründen.

Für Anfragen zur Unterstützung des Vereins freuen wir uns über Ihre E-Mail an kontakt@vdrh.org.

Der Vorstand

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