Landessprecher:
Stellvertretende Landessprecher:
E-Mail (Landessprecheradresse):
landessprecher.frankfurt@gmail.com
Mobil: 0151/14559223
Ansprechpartner am LG:
Herr Dorn, Zimmer 234, Gebäude B
Telefon: 069/ 1367-2859
Telefax:
Adresse: LG Frankfurt, Referendarabteilung, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main
E-Mail: gerald.dorn@lg-frankfurt.justiz.hessen.de
Sprechzeiten: 8.00- 12.00 Uhr
Besonderheiten in den Stationen:
Zivilstation:
Zuständigkeit: Referendarabteilung am LG
Am LG oder AG abzuleisten. Vor Beginn des Referendariats kann man sich bei besonderem Interesse bei einer Spezialkammer des LG oder bei einem konkreten Richter um die Einzelausbildung bewerben. Sofern ein Richter die Einzelausbildung zusagt, ist dies vor Dienstantritt der Referendarabteilung am LG mitzuteilen, die dann regelmäßig eine entsprechende Zuweisung vornimmt. Alternativ kann nach erfolgter Zusage des Referendariatsausbildungsplatzes ein konkreter Zuteilungswunsch an die Referendarabteilung gerichtet werden, wenn fachliche Vorkenntnisse in einem Fachgebiet besteht, für das am LG Frankfurt eine Spezialkammer gebildet ist. Ein Anspruch auf Berücksichtigung des Wunsches besteht jedoch nicht.
Strafstation:
Zuständigkeit: Referendarabteilung am LG
Einzelausbildung bei der Staatsanwaltschaft oder bei dem Strafrichter/Schöffengericht am AG oder in einer Strafkammer am LG
Dezernate der StA: Allgemeines und Kapitaldelikte; Jugendliche und Heranwachsende; Verkehr; Politik und Staatsschutz; Rauschgift; Organisierte Kriminalität; Wirtschaft; Umwelt und Verbraucherschutz
Wer die Ausbildung bei der Staatsanwaltschaft absolvieren möchte, muss sich in einer dort ausliegenden Liste eintragen, die in der Regel in den ersten Wochen der Zivilstation in Zimmer 327 im Gebäude C eröffnet wird. In der Regel wird zugeteilt, wer sich dort bereits mit einem Einzelausbilder einträgt. Daher ist es empfehlenswert, bereits vor Auslegung der Liste direkt Einzelausbilder aus den Dezernaten anzusprechen und eine Zusage zu erbitten. Es ist üblich, dass die Referendare in der Staatsanwaltschaft von Tür zu Tür gehen und nach Ausbildungsplätzen fragen.
In den ersten Wochen der Strafstation findet ein Vorstellungstermin bei der Amtsanwaltschaft statt. Dort wird der Ablauf der Sitzungsvertretung, die jeder Referendar zwei Mal im Laufe der Station übernehmen soll, besprochen. Eine Verlängerung des Sitzungsdienstes über das Stationsende hinaus ist in Frankfurt nicht möglich. Bei Interesse können sich Referendare jedoch bei der Staatsanwaltschaft in Darmstadt melden und sich für den Sitzungsdienst in Offenbach einteilen lassen.
Verwaltungsstation:
Zuständigkeit: Regierungspräsidiums Darmstadt, Ansprechpartner Herr David, Tel.: 06151/12-5332, E-Mail: manfred.david@rpda.hessen.de
Gemeinde, Kreis oder Behörde, Verwaltungshochschule Speyer, Auswärtiges Amt, Verwaltungsgericht
Empfehlenswert ist eine frühzeitige Bewerbung bei der gewünschten Ausbildungsstelle. Sofern man einen Teil der Station mit dem Auswärtigen Amt im Ausland verbringen möchte, ist eine Bewerbungsfrist von sieben Monaten zu beachten. Der Auslandsaufenthalt ist zu Beginn oder am Ende der Station für einen Zeitraum von drei Monaten möglich. Die Station verlängert sich dann um weitere zwei Monate, da die Zuteilung nur bei Beantragung eines zweimonatigen (unbezahlten) Sonderurlaubs erfolgt. Die restlichen zwei Monate der Station sind in einer Inlandsbehörde, nicht jedoch am Verwaltungsgericht, abzuleisten.
Für einen Zeitraum von zwei Monaten ist die Ausbildung an einem Verwaltungsgericht möglich.
Sofern die Ausbildung an der Verwaltungshochschule Speyer erfolgt, ist die Wahlstation in einer Inlandsbehörde zu absolvieren.
Anwaltsstation:
Zuständigkeit: Referendarabteilung am LG
Zu Beginn: 2 Wochen Anwaltslehrgang
Im Verlauf: 2 Wochen Arbeitsrechtslehrgang
Wahlstation:
Zuständigkeit: Referendarabteilung am OLG
Nach Wahl in einem der Schwerpunktbereiche (Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Staat- und Verwaltung, Steuern und Finanzen, Arbeit, Wirtschaft oder Sozialwesen), der auch das Fach im Aktenvortrag im mündlichen Examen bestimmt.
Welche Stellen im Inland ausbilden dürfen ergibt sich aus einer Liste, die am OLG oder auf der Homepage des JPA Wiesbaden eingesehen werden kann. Weitere Informationen und Listen bereits in der Vergangenheit genehmigter Wahlstationen können am OLG eingeholt werden.
Für eine Wahlstation im Ausland muss ein Ausbildungsplan existieren. Bereits vorhandene Ausbildungspläne sind im OLG einzusehen.
Sonstiges:
Jede AG wählt zu Beginn der Station einen AG-Sprecher und dessen Stellvertreter. Diese haben die Dienstpflicht, an den alle zwei Monate stattfindenden AG-Sprecher-Versammlungen teilzunehmen und ihre AG über die neusten Ereignisse im Bezirk zu informieren. Der Referendar Stammtisch findet an jedem 2. Donnerstag der ungeraden Monate in wechselnden Lokalitäten in Frankfurt statt. Der Ort wird rechtzeitig im Voraus bekannt gegeben. Wünsche und Anregungen werden jederzeit gerne entgegengenommen. Der Stammtisch dient dem Austausch von Tipps und persönlichen Erfahrungen im Referendariat, ist willkommene Abwechslung im Referendars-Alltag und nimmt die Last der erdrückenden Examensvorbereitung. Zumindest für einen Moment. Wir freuen uns auf euer Kommen!