Liebe Mitglieder und solche die es noch werden wollen:
unsere nächste Online-Veranstaltung steht vor der Tür: mit PERCONEX!
Die Online-Welt und Digitalisierung nimmt immer weiter zu und findet auch in die Rechtsberatungswelt immer mehr Eingang. So kann man sich auf sehr viele Stellen bei potenziellen Arbeitgebern nur noch digital bewerben. Hierbei spielen Karrierenetzwerke eine bedeutende Rolle. Hat man bereits ein Profil in einem der gängigen Karrierenetzwerke, können die Daten von dort häufig bereits übernommen werden. Auch Arbeitgeber schauen sich die Profile in Karrierenetzwerken an, bevor sie jemanden zum Vorstellungsgespräch einladen. Doch mit welchen Inhalten füllt mein solches Profil, welche Daten sollte man veröffentlichen, welche nicht? Sollte man alle Karrierenetzwerke bedienen oder reicht eins? Welche Unterschiede gibt es? Wer kommt als Arbeitgeber in Frage? Und was sind “Projektjuristen”?
Ihr seid interessiert? Dann laden wir Euch gerne ein, mit uns „PERCONEX“, den juristischen Personaldienstleister, der Projektjuristen für Unternehmen und Kanzleien vermittelt, kennen zu lernen!
Im Rahmen der virtuellen Veranstaltung werden wir nicht nur von Expertin Personality Consult Frau Schürmann als externe Beraterin, die von PERCONEX exklusiv eingeladen wird, erfahren, wie man sich in den Karrierenetzwerken richtig positioniert, was Do’s & Don’ts sind, sondern PERCONEX als Personaldienstleister kennenlernen. Denn nicht immer gibt es nur das klassische Bild: Direktbewerbung bei Kanzlei oder Unternehmen. Es gibt auch Projekttätigkeit, die sehr interessant sein kann. Frau Schürmann berät neben Unternehmen und Kanzleien auch Privatpersonen im Hinblick auf Auftrittskompetenz, Kommunikation, Persönlichkeitsentwicklung und Karriere.
Wir bieten Euch die Möglichkeit alle Fragen direkt an unsere Referentinnen und Referenten zu stellen. Hierzu laden wir unserer Mitglieder exklusiv ein:
„LinkedIn vs. XING – Zwei Karrierenetzwerke im Vergleich“
am Montag, 13. Dezember 2021
um 17:30 Uhr
mit PERCONEX Frankfurt a.M.
Eine Anmeldung zu unserer Veranstaltung ist für unsere Mitglieder einfach und unkompliziert per E-Mail an veranstaltungen@vdrh.org unter Angabe Eures Vor- und Nachnamens möglich.
Wer noch nicht Mitglied ist, kann sich einfach und kostenfrei unter folgendem Link registrieren: https://vdrh.org/mitglieder/mitglied-werden/.
Bitte beachtet, dass die Teilnehmerzahl für diese Veranstaltung begrenzt ist. Eine Teilnahme ist nur nach erhaltener Anmeldebestätigung möglich. Anmeldefrist ist Freitag, 10. Dezember 2021. Im Anschluss werdet Ihr einen Anmelde-Link erhalten.
Wir freuen uns auf Euch!
Der Vorstand
Liebe Mitglieder,
liebe Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare,
unsere nächste Online-Veranstaltung steht vor der Tür: mit der Rechtsabteilung der Commerzbank Frankfurt a.M.!
Wisst Ihr, welche juristische Tätigkeit man als Syndikusrechtsanwalt / Syndikusrechtsanwältin in einer Rechtsabteilung einer Bank wahrnimmt? Überlegt Ihr die Tätigkeit zu wechseln und interessiert Euch für ein anderes Wirkungsfeld? Sicherlich spielen bei der Beantwortung dieser Fragen die Inhalte der Tätigkeit und der jeweilige berufliche Alltag eine große Rolle. Aber auch die Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten sind Faktoren, die die Entscheidung für die Tätigkeitswahl beeinflussen.
Ihr seid interessiert? Dann laden wir Euch gerne ein, mit uns „Group Legal“ der Commerzbank Frankfurt am Main mit Syndikusrechtsanwältinnen und Syndikusrechtsanwälten aus den Bereichen Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht und Finanzierungen kennen zu lernen!
Im Rahmen der virtuellen Veranstaltung werden wir nicht nur die konkreten Tätigkeiten verbunden mit einem kleinen Fachvortrag, sondern auch die Eingliederung in die Rechtsabteilung und Karrieremöglichkeiten kennenlernen. Wir bieten Euch die Möglichkeit alle Fragen direkt an unsere Referentinnen und Referenten zu stellen. Hierzu laden wir unserer Mitglieder exklusiv ein:
„Meet Commerzbank – Group Legal: Syndikus mit Purpose –
Nachhaltigkeit in einer Rechtsabteilung““
am Donnerstag, 25. November 2021
um 17:00 Uhr
mit Commerzbank Frankfurt am Main
Eine Anmeldung zu unserer Veranstaltung ist für unsere Mitglieder einfach und unkompliziert per E-Mail an veranstaltungen@vdrh.org unter Angabe Eures Vor- und Nachnamens möglich.
Wer noch nicht Mitglied ist, kann sich einfach und kostenfrei unter folgendem Link registrieren: https://vdrh.org/mitglieder/mitglied-werden/.
Bitte beachtet, dass die Teilnehmerzahl für diese Veranstaltung begrenzt ist. Eine Teilnahme ist nur nach erhaltener Anmeldebestätigung möglich. Anmeldefrist ist Montag, 22. November 2021. Im Anschluss werdet Ihr einen Anmelde-Link erhalten.
Wir freuen uns auf Euch!
Der Vorstand
Endlich ist es wieder so weit: die nächste virtuelle Veranstaltung steht vor der Tür!
Wisst Ihr schon wie Eure berufliche Zukunft aussehen soll? Welche juristische Tätigkeit Ihr wahrnehmen wollt? Überlegt Ihr die Tätigkeit zu wechseln und interessiert Euch für ein anderes Wirkungsfeld? Sicherlich spielen bei der Beantwortung dieser Fragen die Inhalte der Tätigkeit und der jeweilige berufliche Alltag eine große Rolle. Aber auch die Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten sind Faktoren, die die Entscheidung für die Tätigkeitswahl beeinflussen.
Wir dürfen euch einladen mit der Referentin Frau Alexandra Willm von unserem Kooperationspartner, der Kanzlei Hogan Lovells Einblick in die Vielfalt der Arbeit eines M&A / Private Equity Associates zu erlangen und das Tätigkeitsbild im Rahmen der nächsten Veranstaltung kennenzulernen:
„Ein Tag im beruflichen Alltag eines M&A Associates“
am Donnerstag, 23. September 2021
um 18:00 Uhr
mit Hogan Lovells
Aufgrund der noch immer anhaltenden Pandemie wird die Veranstaltung virtuell stattfinden.
Weitere Infos zur Veranstaltung erhaltet Ihr als Mitglied. Ihr seid noch kein Mitglied und wollt gerne teilnehmen? Dann registriert Euch und meldet Euch unter veranstaltungen@vdrh.org unter Angabe Eures Vor- und Nachnamens schnell an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Anmeldeschluss ist der 20.09.2021.
Wir freuen uns auf Euch!
Der Vorstand
Dank der Unterstützung der Kanzlei OK Rechtsanwälte PartmbB konnte unser Mitglied Dr. Björn Bronger erfolgreich zu Unrecht abgeführte Rentenversicherungsbeiträge vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main zurückfordern.
Worum ging es?
Bereits im Jahre 2015 entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 31. März 2015, Az. B 12 R 1/13 R, dass das Land, in dem ein Rechtsreferendar ausgebildet wird, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversorgung tragen muss, welche auf die Vergütung entfallen, die der Referendar von seinen Ausbildern innerhalb der einzelnen Stationen erhält. Typischerweise betroffen ist hiervon die Anwalts-, aber teilweise auch die Wahlstation. Je nach Ausbilder erhalten die Referendare dort eine Vergütung. Die Frage, wer die hierauf entfallenden Sozialbeiträge entrichten muss, wurde bislang unterschiedlich beantwortet. Das BSG hat sie mit vorbezeichnetem Urteil zu Ungunsten des Landes Hamburg beantwortet; die Entscheidung dürfte jedoch analog auch für anderen Bundesländer gelten.
So erhielt der VdRH bei der Durchsetzung der Rechte eines seiner Mitglieder auf Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Rentenversicherungsbeiträge aus der Zeit seiner Anwaltsstation, pro bono-Unterstützung durch die auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälte der Kanzlei OK Rechtsanwälte aus Darmstadt. Die Kanzlei setzte für unser Mitglied erfolgreich durch, dass die Techniker Krankenkasse die -nun per Gerichtsbescheid festgestellten- zu Unrecht erhobenen Rentenversicherungsbeiträge aus der Zeit der Anwaltsstation an unser Mitglied zurückzuerstatten hat.
Wir bedanken uns recht herzlich bei OK Rechtsanwälte für die Unterstützung unseres Mitglieds und des Vereins sowie die erfolgreiche Mandatsführung und sehr gute Zusammenarbeit!
Der Vorstand
“Institutioneller Überblick der EZB mit Fokus auf die legale Struktur der EZB” – Veranstaltung des Vereins der Rechtsreferendare Hessen e.V.
Die Covid-19 Pandemie brachte neben all den Einschränkungen auch eines: den Blick für neue Gestaltungsmöglichkeiten von bislang nur physisch stattfindenden Meetings und schärfte somit das Bewusstsein für neue Wege: virtuelle Veranstaltungen!
So möchten auch wir das neue Jahr 2021 mit einer interessanten, virtuellen Veranstaltung begrüßen: zu Gast bei der EZB!
Daher laden wir unsere Mitglieder zu dieser Veranstaltung (in deutscher Sprache)
am 14.01.2021
von 16.00 bis 17.00 Uhr
über die Software Webex Events
ein. Ihr benötigt daher ein Smartphone, Tablet oder einen Computer. Während des virtuellen Vortrags, haben wir die Möglichkeit der Expertin bzw. dem Experten der EZB, die den Vortrag halten, Fragen zu stellen, uns auszutauschen oder Feedback zu geben. Um den Diskussionsteil bestmöglich zu gestalten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt.
Einige Tage vor Veranstaltungsbeginn werden wir Euch die Zugangsdaten per E-Mail zukommen lassen.
Wir freuen uns auf die gemeinsame Veranstaltung!
Der Vorstand