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„Ein Tag im beruflichen Alltag eines M&A Associates” – Veranstaltung des Vereins der Rechtsreferendare Hessen e.V.

August 31st, 2021 Posted by Referendariat, Unkategorisiert No Comment yet

Endlich ist es wieder so weit: die nächste virtuelle Veranstaltung steht vor der Tür!

Wisst Ihr schon wie Eure berufliche Zukunft aussehen soll? Welche juristische Tätigkeit Ihr wahrnehmen wollt? Überlegt Ihr die Tätigkeit zu wechseln und interessiert Euch für ein anderes Wirkungsfeld? Sicherlich spielen bei der Beantwortung dieser Fragen die Inhalte der Tätigkeit und der jeweilige berufliche Alltag eine große Rolle. Aber auch die Aufstiegs- und Verdienstmöglichkeiten sind Faktoren, die die Entscheidung für die Tätigkeitswahl beeinflussen.

Wir dürfen euch einladen mit der Referentin Frau Alexandra Willm von unserem Kooperationspartner, der Kanzlei Hogan Lovells Einblick in die Vielfalt der Arbeit eines M&A / Private Equity Associates zu erlangen und das Tätigkeitsbild im Rahmen der nächsten Veranstaltung kennenzulernen:

Ein Tag im beruflichen Alltag eines M&A Associates

am Donnerstag, 23. September 2021

um 18:00 Uhr

mit Hogan Lovells

Aufgrund der noch immer anhaltenden Pandemie wird die Veranstaltung virtuell stattfinden.

Weitere Infos zur Veranstaltung erhaltet Ihr als Mitglied. Ihr seid noch kein Mitglied und wollt gerne teilnehmen? Dann registriert Euch und meldet Euch unter veranstaltungen@vdrh.org unter Angabe Eures Vor- und Nachnamens schnell an. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt, Anmeldeschluss ist der 20.09.2021.

Wir freuen uns auf Euch!

Der Vorstand

Rentenbeiträge zu Unrecht erhoben!

Juni 27th, 2021 Posted by Referendariat, Unkategorisiert, Verein No Comment yet

Dank der Unterstützung der Kanzlei OK Rechtsanwälte PartmbB konnte unser Mitglied Dr. Björn Bronger erfolgreich zu Unrecht abgeführte Rentenversicherungsbeiträge vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main zurückfordern.

Worum ging es?

Bereits im Jahre 2015 entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 31. März 2015, Az. B 12 R 1/13 R, dass das Land, in dem ein Rechtsreferendar ausgebildet wird, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversorgung tragen muss, welche auf die Vergütung entfallen, die der Referendar von seinen Ausbildern innerhalb der einzelnen Stationen erhält. Typischerweise betroffen ist hiervon die Anwalts-, aber teilweise auch die Wahlstation. Je nach Ausbilder erhalten die Referendare dort eine Vergütung. Die Frage, wer die hierauf entfallenden Sozialbeiträge entrichten muss, wurde bislang unterschiedlich beantwortet. Das BSG hat sie mit vorbezeichnetem Urteil zu Ungunsten des Landes Hamburg beantwortet; die Entscheidung dürfte jedoch analog auch für anderen Bundesländer gelten.

So erhielt der VdRH bei der Durchsetzung der Rechte eines seiner Mitglieder auf Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Rentenversicherungsbeiträge aus der Zeit seiner Anwaltsstation, pro bono-Unterstützung durch die auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälte der Kanzlei OK Rechtsanwälte aus Darmstadt. Die Kanzlei setzte für unser Mitglied erfolgreich durch, dass die Techniker Krankenkasse die -nun per Gerichtsbescheid festgestellten- zu Unrecht erhobenen Rentenversicherungsbeiträge aus der Zeit der Anwaltsstation an unser Mitglied zurückzuerstatten hat.

Wir bedanken uns recht herzlich bei OK Rechtsanwälte für die Unterstützung unseres Mitglieds und des Vereins sowie die erfolgreiche Mandatsführung und sehr gute Zusammenarbeit!

Der Vorstand

Einmal durch die EZB? Mit dem VdRH ist das möglich!

November 27th, 2020 Posted by Referendariat, Unkategorisiert No Comment yet

Institutioneller Überblick der EZB mit Fokus auf die legale Struktur der EZB”  – Veranstaltung des Vereins der Rechtsreferendare Hessen e.V.

Die Covid-19 Pandemie brachte neben all den Einschränkungen auch eines: den Blick für neue Gestaltungsmöglichkeiten von bislang nur physisch stattfindenden Meetings und schärfte somit das Bewusstsein für neue Wege: virtuelle Veranstaltungen!

So möchten auch wir das neue Jahr 2021 mit einer interessanten, virtuellen Veranstaltung begrüßen: zu Gast bei der EZB!

Daher laden wir unsere Mitglieder zu dieser Veranstaltung (in deutscher Sprache)

am 14.01.2021

von 16.00 bis 17.00 Uhr

über die Software Webex Events

ein. Ihr benötigt daher ein Smartphone, Tablet oder einen Computer. Während des virtuellen Vortrags, haben wir die Möglichkeit der Expertin bzw. dem Experten der EZB, die den Vortrag halten, Fragen zu stellen, uns auszutauschen oder Feedback zu geben. Um den Diskussionsteil bestmöglich zu gestalten, ist die Teilnehmerzahl begrenzt.

Einige Tage vor Veranstaltungsbeginn werden wir Euch die Zugangsdaten per E-Mail zukommen lassen.

Eine Anmeldung zu unserer Veranstaltung ist für unsere Mitglieder einfach und unkompliziert per E-Mail an veranstaltungen@vdrh.org unter Angabe Eures Vor- und Nachnamens möglich.
Wer noch nicht Mitglied ist, kann sich einfach und kostenfrei unter folgendem Link registrieren: https://vdrh.org/mitglieder/mitglied-werden/.
Bitte beachtet, dass die Teilnehmerzahl für diese Veranstaltung begrenzt ist. Eine Teilnahme ist nur nach erhaltener Anmeldebestätigung möglich.
Anmeldefrist ist Mittwoch, 06. Januar 2021.

Wir freuen uns auf die gemeinsame Veranstaltung!

Der Vorstand

 

 

Arbeitsgruppe Ausbildungsausschuss

November 8th, 2020 Posted by Referendariat, Unkategorisiert No Comment yet

Im Dezember ist mal wieder Zeit für die jährliche Tagung des Ausbildungsausschusses beim Hessischen Ministerium der Justiz in Wiesbaden. Der VdRH wird auch dieses Jahr wieder ein Vereinsmitglied entsenden, das die Interessen der Vereinsmitglieder und damit die Interessen der Rechtsreferendare in Hessen als landesweite Vertretung vertreten wird.

Der Vorstand hat hierfür dieses Jahr erstmals eine Arbeitsgruppe aus vier Vereinsmitgliedern der derzeitigen Rechtsreferendare geschaffen.  Laura Flegel, Jana Plodowski, Stella Majdandzic und Mikel Bühring-Uhle bilden zusammen die Arbeitsgruppe und sind seit einigen Wochen im fleißigen Austausch. Sie erarbeiten in Abstimmung mit dem Vorstand ein Thesenpapier mit den Themen, die im Ausbildungsausschuss hervorgebracht und dadurch den Juristischen Vorbereitungsdienst weiterentwickeln sollen. Der Vorstand wird Laura Flegel entsenden, die die gemeinsam erarbeiteten Themen im Ausbildungsausschuss vorstellen wird.

Wir bedanken uns bereits jetzt herzlichst bei den Mitgliedern der Arbeitsgruppe, die sich seit Wochen mit den Themen der juristischen Ausbildung im Vorbereitungsdienst beschäftigen und ein überaus großes, beeindruckendes Engagement für die Weiterentwicklung entgegen bringen!

Falls auch Ihr noch Themen habt, die angesprochen werden sollen, so könnt Ihr uns gerne kontaktieren unter: kontakt@vdrh.org.

Nur wenn wir Themen ansprechen und Unzulänglichkeiten aufzeigen, können Lösungen gefunden werden. Nur so kann sich langfristig etwas ändern und weiterentwickeln!

Der Vorstand

Urlaub verfällt nicht automatisch!

November 7th, 2018 Posted by Referendariat, Unkategorisiert No Comment yet

Der EuGH in Luxemburg hatte die Frage zu entscheiden, ob der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub verfällt, wenn der Arbeitnehmer keinen Antrag darauf gestellt hat.

Ein ehemaliger Rechtsreferendar des Landgerichtsbezirks Berlin hatte in den letzten fünf Monaten seines Referendariats keinen Urlaub beantragt. Er forderte dafür finanziellen Ausgleich. Sein Arbeitgeber argumentierte jedoch, er sei nicht daran gehindert gewesen, den Urlaub zu nehmen.

Nun urteilte der EuGH in seinem Grundsatzurteil vom 06.11.2018 (Rechtssachen C-619/16 und C-684/16), dass der Urlaubsanspruch eines Arbeitnehmers nicht automatisch deshalb verfalle, weil er ihn nicht beantragt habe.

Arbeitgeber müssen zukünftig auch darauf achten, dass Arbeitnehmer ihren Jahresurlaub im laufenden Jahr nehmen und ggfs. darauf hinwirken. Sie müssen “klar und rechtzeitig” darauf hinweisen, dass der Urlaubsanspruch ansonsten verfällt.

Die einzelnen Fälle wurden an das OVG und BAG zurückverwiesen. Die Richter müssen prüfen, inwieweit der Rechtsreferendar und der Wissenschaftler, die geklagt haben, tatsächlich die Möglichkeit hatten, Urlaub zu nehmen und ob sie darüber von den Arbeitgebern ausreichend informiert wurden.

Der Vorstand

Teilzeitreferendariat

September 18th, 2017 Posted by Referendariat, Unkategorisiert No Comment yet

Ein Gesetzesentwurf des Bundesrates (Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10878)) sieht derzeit vor, dass der juristische Vorbereitungsdienst künftig auch in Teilzeit zu absolvieren sein soll. Das soll die Vereinbarkeit von juristischer Ausbildung und der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Eltern fördern. Die Idee dahinter ist:

Wer diese „familiären Gründe“ nachweisen kann, soll für sein Referendariat länger Zeit haben. Dies verhindert § 5b I DRiG derzeit, der das Referendariat starr auf 24 Monate beschränkt.

Durch Öffnungsklauseln soll es den Ländern selbst überlassen bleiben, ob sie das Teilzeitreferendariat einführen und wie sie dessen Ausgestaltung regeln. So könnte der zeitliche Rahmen von Stationen und der zum Ablegen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung angepasst werden.

Dieser Ansatz findet bei der Bundesregierung Anklang. Sie hält jedoch eine bundeseinheitliche Regelung für nötig, um Chancengleichheit und damit zusammenhängend die Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen zu wahren. Deshalb sollen die Länder hinsichtlich des „Ob“ keine Wahlmöglichkeit haben. Das „Wie“ hingegen könnte ihnen überlassen werden.

Die Arbeitsgruppe des Koordinierungsausschusses (KOA) der Justizministerkonferenz unter Beteiligung des Bundesjustizministeriums, die sich derzeit mit den Rahmenbedingungen befasst, schlug eine einheitliche Verlängerung des Referendariats um sechs auf 30 Monate bei entsprechender Kürzung der Unterhaltsbeihilfe vor. An Arbeitsgemeinschaften sollen Teilzeitreferendare weiterhin vollumfänglich teilnehmen, die Stationsausbildung jedoch strecken können. Die zusätzlichen sechs Monate könnten dabei vor den schriftlichen Prüfungen eingegliedert werden.

Eine entsprechende Gesetzesformulierung seitens der Bundesregierung bleibt abzuwarten.

Wir halten Euch auf dem Laufenden.

 

Der Vorstand