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Rentenbeiträge zu Unrecht erhoben!

Juni 27th, 2021 Posted by Referendariat, Unkategorisiert, Verein No Comment yet

Dank der Unterstützung der Kanzlei OK Rechtsanwälte PartmbB konnte unser Mitglied Dr. Björn Bronger erfolgreich zu Unrecht abgeführte Rentenversicherungsbeiträge vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main zurückfordern.

Worum ging es?

Bereits im Jahre 2015 entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 31. März 2015, Az. B 12 R 1/13 R, dass das Land, in dem ein Rechtsreferendar ausgebildet wird, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversorgung tragen muss, welche auf die Vergütung entfallen, die der Referendar von seinen Ausbildern innerhalb der einzelnen Stationen erhält. Typischerweise betroffen ist hiervon die Anwalts-, aber teilweise auch die Wahlstation. Je nach Ausbilder erhalten die Referendare dort eine Vergütung. Die Frage, wer die hierauf entfallenden Sozialbeiträge entrichten muss, wurde bislang unterschiedlich beantwortet. Das BSG hat sie mit vorbezeichnetem Urteil zu Ungunsten des Landes Hamburg beantwortet; die Entscheidung dürfte jedoch analog auch für anderen Bundesländer gelten.

So erhielt der VdRH bei der Durchsetzung der Rechte eines seiner Mitglieder auf Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Rentenversicherungsbeiträge aus der Zeit seiner Anwaltsstation, pro bono-Unterstützung durch die auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälte der Kanzlei OK Rechtsanwälte aus Darmstadt. Die Kanzlei setzte für unser Mitglied erfolgreich durch, dass die Techniker Krankenkasse die -nun per Gerichtsbescheid festgestellten- zu Unrecht erhobenen Rentenversicherungsbeiträge aus der Zeit der Anwaltsstation an unser Mitglied zurückzuerstatten hat.

Wir bedanken uns recht herzlich bei OK Rechtsanwälte für die Unterstützung unseres Mitglieds und des Vereins sowie die erfolgreiche Mandatsführung und sehr gute Zusammenarbeit!

Der Vorstand

2019 – Ein erfolgreiches Jahr für den Verein

Dezember 1st, 2019 Posted by Unkategorisiert, Verein No Comment yet

Am 15.11.2019, etwa ein Jahr nach dem letzten Termin, fand das zweite Treffen zwischen dem Vorstand und dem Aufsichtsrat des VdRH in Frankfurt statt.
Ziel war es, die Entwicklung des Vereins im Jahr 2019 zu erörtern und sich neue Ziele für das Jahr 2020 zu setzen. Für alle Beteiligten besonders erfreulich war die Feststellung, dass der Verein seine Mitgliederzahl in einem Jahr um rund 30 % erhöhen konnte. Auch die Anhörung zum Gesetzesentwurf der Landesregierung zur Reform des JAG und die nunmehr wiederholte Einladung zum Ausbildungsausschuss des hessischen Justizministeriums waren Erfolge, die der Verein im Jahr 2019 feiern konnte. Für das Jahr 2020 hat sich der Vorstand vorgenommen die Vielfalt der angebotenen Veranstaltungen zu erweitern, insbesondere auch durch die Gewinnung neuer Kooperationspartner in Tätigkeitsbereichen abseits der klassischen juristischen Berufe. Zudem möchte der Verein die Zusammenarbeit mit den hessischen Justizbehörden und vor allem der Landessprecherversammlung noch weiter intensivieren. Das nächste gemeinsame Treffen mit dem Aufsichtsrat ist für Mitte 2020 geplant.