Ab dem 1. Juli 2017 erhalten die hessischen Referendare eine erhöhte Unterhaltsbeihilfe. Der neue Grundbetrag beträgt nun EUR 1.050,60 statt den bisherigen EUR 1030,00. Die entsprechende VO zur Erhöhung der Unterhaltsbeihilfe wurde in GVBl. 2017, S. 99 veröffentlicht.
Die Änderung konnte bei der Juli-Auszahlung der Unterhaltsbeihilfe noch nicht berücksichtigt werden, sodass eine Nachzahlung erfolgen wird.
Der Vorstand
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