Darmstadt

Bezirksinformation

LG Darmstadt

Landessprecher:

  1. Stephan Walter
  2. Laura Belik
  3. Tim Edelhoff

Stellvertretende Landessprecher:

  1. Linus Schajka
  2. Lara Bade
  3. Feyza Türkön

E-Mail (Landessprecheradresse):

lsp.darmstadt@vdrh.org

Ansprechpartner am LG:

Name: Silvia Kränkel

Zimmer 4.217

Telefon: 06151/992-2417

Telefax: 06151/992-2491

Adresse: Landgericht Darmstadt, Gebäude D,

Mathildenplatz 14, 64283 Darmstadt

E-Mail: silvia.kraenkel@lg-darmstadt.justiz.hessen.de

Sprechzeiten:

Besonderheiten in den Stationen:

Zivilstation:

Welche Möglichkeiten gibt es? Welche Amtsgerichte, KfH?

  • beginnt mit einer zweiwöchigen Einführungs-AG; die Regelarbeitsgemeinschaft findet anschließend einmal pro Woche statt
  • LG Darmstadt (+ KfH des LG Darmstadt – Zweigstelle Offenbach
  • AG Bensheim, AG Darmstadt, AG Dieburg, AG Fürth/Odw., AG Groß-Gerau, AG Lampertheim, AG Langen, AG Michelstadt, AG Offenbach, AG Rüsselsheim und AG Seligenstadt

Strafstation:

z.B.: Sitzungsdienst wie oft? Kann Sitzungsdienst verlängert werden? Muss man vor Zuweisung angeben, ob StA oder Strafrichter? Welche Dezernate gibt es?

  • beginnt mit einer einwöchigen Einführungs-AG; die Regelarbeitsgemeinschaft findet anschließend einmal pro Woche statt
  • Wunsch hinsichtlich Zuteilung zu StA oder Richter kann bei Frau Kränkel geäußert werden und wird regelmäßig berücksichtigt
  • Sitzungsdienst: grundsätzlich 2mal pro Station (öfter möglich)
  • Geschäftsverteilung der StA Darmstadt: https://sta-darmstadt-justiz.hessen.de/irj/STA_Darmstadt_Internet?cid=977365dba5bfd383e1c9996af24de437

Verwaltungsstation:

  • beginnt mit einer einwöchigen Einführungs-AG; die Regelarbeitsgemeinschaft findet anschließend einmal pro Woche statt
  • das Regierungspräsidiums Darmstadt ist für die Verwaltungsstation örtlich zuständig
  • „Wunschzettel“ des Regierungspräsidiums hinsichtlich Zuteilung werden bereits in der Zivilstation durch Frau Kränkel verteilt (ist spätestens zwei Monate vor Beginn der Ausbildungsstation „Verwaltung“ einzureichen, sonst Zuteilung zu irgendeiner Ausbildungsstelle)
  • es wird empfohlen sich frühzeitig bei der gewünschten Ausbildungsstelle vormerken zu lassen

Anwaltsstation:

  • beginnt mit einer zweiwöchigen Einführungs-AG (von der Rechtsanwaltskammer organisiert)
  • Regelarbeitsgemeinschaft beginnt im zweiten Monat der Anwaltsstation, beinhaltet das Zwangsvollstreckungsrecht und dauert 4 Monate
  • Splitting der Anwaltsstation auf zwei verschiedene Rechtsanwälte ist seit 2009 zulässig; möglich sind auch die Kombinationen Rechtsanwalt/Unternehmen oder Notar (Station bei Unternehmen oder Notar darf nur 3 Monate betragen)
  • maximal die Hälfte der Station kann im Ausland abgeleistet werden
  • Ausbildungsstelle muss Frau Kränkel schriftlich bis zum Ende des ersten Monats der Verwaltungsstation mitgeteilt werden
  • Beigefügt werden muss eine schriftliche Einverständniserklärung des ausbildenden RA; daraus muss klar hervorgehen, wer der für die Ausbildung verantwortliche RA ist und wer am Ende das Zeugnis erteilt (insbesondere bei größeren Kanzleien genügt daher ein Schreiben “der Kanzlei” nicht).
  • Stationsentgelte dürfen nicht gezahlt werden

Wahlstation:

  • Wahl des Schwerpunktbereichs (=Wahlstation) bestimmt auch das Rechtsgebiet, aus dem der Aktenvortrag im mündlichen Examen zugeteilt wird
  • Ausbildungsnachweise müssen von den Referendaren geführt werden
  • Wahlstation kann nicht geteilt werden
  • kann im Ausland, an der Verwaltungshochschule in Speyer oder in Form eines Vertiefungsstudiums an einer Universität abgeleistet werden; die Ausbildung an einer deutschen Botschaft im Ausland zählt zum öffentlichen Recht
  • wer seine Wahlstation beim Oberlandesgericht ableisten will, sollte sich frühzeitig in der Referendarabteilung des OLG in die Liste für die OLG-Senate eintragen lassen
  • während der Wahlstation nimmt man an der AG aus seinem jeweiligen Wahlfachgebiet teil (die Freistellung für einen Auslandsaufenthalt erfolgt nicht automatisch, wenn man nur in einem anderen Bundesland ist)
  • Benennung der Wahlstation muss drei Monate vor Beginn schriftlich unter Angabe des Schwerpunktbereiches unmittelbar beim OLG angezeigt werden; beizufügen ist eine Einverständniserklärung der ausbildenden Stelle.
  • Für eine Wahlstation im Ausland ist ein Ausbildungsplan erforderlich

Ob ein solcher bereits für die Stelle vorhanden ist, für die Ihr Euch interessiert, könnt Ihr bei der Referendarstelle des OLG herausfinden. Sonst muss ein eigener Ausbildungsplan zur Genehmigung eingereicht werden. Auch ist ein Erfahrungsbericht zu erstellen. Ein Merkblatt mit den nötigen Informationen zu Ausbildungsplan und Erfahrungsbericht erhaltet ihr ebenfalls bei der Referendarstelle des OLG oder online unter www.olg-frankfurt.justiz.hessen.de.

Sonstiges:

z.B. AG-Sprecher-Versammlungen, Stammtische, regelmäßige Festivitäten wie z.B. Sommerfest

  • AG-Sprecher-Versammlungen finden etwa alle 3 Monate statt
  • jeden 2. Donnerstag in den Einstellungsmonaten findet ein Stammtisch zusammen mit den Frankfurter Referendaren in Frankfurt am Main statt
  • einmal jährlich gibt es ein Sommerfest