Landessprecherin:
Stellvertretender Landessprecher:
E-Mail (Landessprecheradresse):
landessprecher.lg.limburg@gmail.com
Ansprechpartner am LG:
Simone Michel
Die Referendargeschäftsstelle befindet sich im 1. Stock des Gerichtsgebäudes im Raum 102.
Telefon: 06431 2908 139
Telefax: 06431 2908 134
Adresse: Schiede 14, 65549 Limburg
E-Mail: referendare@lg-limburg.justiz.hessen.de
Sprechzeiten: vormittags
Allgemeine Anfragen können auch an die Verwaltung per Mail (Verwaltung@LG-Limburg.Justiz.Hessen.de) an die Verwaltung gerichtet werden.
Besonderheiten in den Stationen:
Zum Landgerichtsbezirk gehören das Landgericht Limburg sowie die Amtsgerichte Limburg, Dillenburg, Weilburg und Wetzlar.
Zivilstation:
Die Ausbildung beginnt mit einer zweiwöchigen Einführungs-AG. Anschließend findet i.d.R. einmal pro Woche die Regelarbeitsgemeinschaft statt. Die Station ist entweder beim Amts- oder Landgericht abzuleisten.
Bei besonderen Wünschen kann – ggf. unter Rücksprache mit dem entsprechenden Richter – auf die Zuteilung Einfluss genommen werden. Hierfür empfiehlt es sich, nach der Zuweisung zum Landgerichtsbezirk Limburg a. d. Lahn und vor Beginn des Referendariats mit Herrn Keul Kontakt aufzunehmen.
Eine aktuelle Geschäftsverteilung für das LG Limburg findet sich unter https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/ordentliche-gerichte/lgb-limburg/lg-limburg/geschäftsverteilung
Strafstation:
Die Strafstation beginnt mit einer einwöchigen Einführungs-AG. Anschließend findet i.d.R. einmal pro Woche die Regelarbeitsgemeinschaft statt. Die Ausbildung erfolgt entweder bei der Staatsanwaltschaft ober beim Strafrichter. Zudem besteht die Möglichkeit am Schichtdienst der Polizei teilzunehmen.
Kurz nach der Einführungs-AG startet der Sitzungsdienst. Die Einteilung zum Sitzungsdienst wird i.d.R. immer mittwochs für die kommende Woche bekanntgegeben und erfolgt ungleichmäßig. Die Robe kann im obersten Stockwerk der Staatsanwaltschaft Limburg a. d. Lahn abgeholt werden.
Etwaiger Urlaub ist auch der Staatsanwaltschaft mitzuteilen (Verwaltung@sta-limburg.justiz.hessen.de).
Eine aktuelle Geschäftsverteilung der Staatsanwaltschaft Limburg und der Zweigstelle Wetzlar findet sich unter https://staatsanwaltschaften.hessen.de/staatsanwaltschaften/sta-limburg-d-lahn-und-zweigstelle-wetzlar/geschäftsverteilung
Verwaltungsstation:
Die Verwaltungsstation beginnt mit einer einwöchigen Einführungs-AG. Anschließend findet i.d.R. einmal pro Woche die Regelarbeitsgemeinschaft statt, die nicht immer in Limburg stattfindet und auch mit anderen Arbeitsgemeinschaften zusammengelegt werden kann.
Das Regierungspräsidium Gießen ist zuständig für die Ausbildung in der Verwaltung.
Ansprechpartnerin beim Regierungspräsidium Gießen:
Christina Grau
Telefon: 0641 303 2096
Fax: 0641 303 2199
Adresse: Landgraf-Philipp-Platz 1-7, 35390 Gießen
E-Mail: Christina.Grau@rpgi.hessen.de
Sprechzeiten: Dienstag, Mittwoch und Freitag: ganztags; Donnerstag: bis 11:00 Uhr
Die Referendare erhalten vorab eine Liste mit zugelassenen Stellen für die Verwaltungsstation inkl. Kontaktdaten. Es ist jedoch empfehlenswert sich frühzeitig – zu Beginn der Zivilstation – um einen Platz zu kümmern, da „interessante“ Plätze schnell vergeben sind. Mithilfe eines zur Verfügung gestellten Formblattes ist rechtzeitig die Zuweisung zu einer gewünschten Ausbildungsstelle zu beantragen. Ist eine Zuweisung zur Wunschstelle nicht möglich oder wurde der Antrag nicht rechtzeitig eingereicht, so erfolgt eine Zuweisung von Amts wegen durch das Regierungspräsidium Gießen.
Die Verwaltungsstation kann auch im Ausland, für zwei Monate am Verwaltungsgericht oder an der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer abgeleistet werden.
Soweit man die Verwaltungsstation im Ausland absolvieren möchte, sind die Bewerbungsfristen zu beachten. Ein Auslandsaufenthalt ist zu Beginn oder am Ende der Station für einen Zeitraum von drei Monaten möglich. Die Station verlängert sich dann um weitere zwei Monate, da die Zuteilung nur bei Beantragung eines (unbezahlten) Sonderurlaubs erfolgt. Die restlichen zwei Monate der Station sind in einer Inlandsbehörde, nicht jedoch am Verwaltungsgericht, abzuleisten. Währenddessen nimmt man zwei Monate an der Verwaltungs-AG des nachfolgenden Einstellungstermins teil. Es ist vorteilhaft sich auch rechtzeitig um einen Ausbildungsplatz für die übrigen zwei Monate zu kümmern, da viele Ausbildungsstellen oftmals nur Ausbildungsplätze für 4 Monate vergeben. Im Übrigen ist zu berücksichtigen, dass aufgrund der Einstellungstermine alle vier Monate sich die Termine für den Anwaltslehrgang, die Zwangsvollstreckungs-AG und den Arbeitsrechtslehrgang – angepasst an den nachfolgenden Einstellungstermin – ebenfalls verschieben, sodass ggf. der Anwaltslehrgang im dritten Monat, die Zwangsvollstreckungs-AG im vierten Monat und der Arbeitsrechtslehrgang während der Zwangsvollstreckungs-AG oder sogar erst im achten Monat der Anwaltsstation stattfinden kann.
Sofern von der Möglichkeit der Teilnahme an einem Semester an der Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer Gebrauch gemacht wird, ist die Wahlstation in einer Inlandsbehörde zu absolvieren.
Anwaltsstation:
Die Anwaltsstation beginnt mit dem zweiwöchigen Anwaltslehrgang, der von der Rechtsanwaltskammer organisiert wird und deren erfolgreiche Teilnahme Voraussetzung für die spätere Zulassung bei der Rechtsanwaltskammer ist. Vom zweiten bis fünften Monat der Anwaltsstation findet i.d.R. wöchentlich die Zwangsvollstreckungs-AG statt. Im sechsten Monat der Anwaltsstation findet der zweiwöchige Arbeitsrechtslehrgang statt.
Die Ausbildungsstelle in der Anwaltsstation ist rechtzeitig selbstständig zu suchen und ebenfalls mithilfe des zur Verfügung gestellten Formblattes die entsprechende Zuweisung zu beantragen. Ein Splitting der Anwaltsstation auf zwei verschiedene Rechtsanwälte ist seit 2009 zulässig. Möglich sind auch die Kombinationen Rechtsanwalt/Unternehmen oder Notar (Station bei Unternehmen oder Notar darf nur 3 Monate betragen). Zudem kann maximal die Hälfte der Station auch im Ausland abgeleistet werden.
Wahlstation:
Die Wahlstation ist ebenfalls rechtzeitig selbstständig zu suchen, kann sowohl im In- oder Ausland absolviert werden und bestimmt den Schwerpunkt des Aktenvortrags im mündlichen Examen.
Mögliche Schwerpunktbereiche: Zivilrechtspflege, Strafrechtspflege, Staat- und Verwaltung, Steuern und Finanzen, Arbeit, Wirtschaft oder Sozialwesen
Das Regierungspräsidium Gießen ist zuständig für die Ausbildung in der Wahlstation im Bereich Staat und Verwaltung.
Nach dem gewählten Schwerpunkt richtet sich auch, wo die stationsbegleitende Arbeitsgemeinschaft stattfindet, sodass die Arbeitsgemeinschaft auch in einem anderen Landgerichtsbezirk stattfinden kann.
Welche Stellen im Inland ausbilden dürfen ergibt sich aus einer Liste, die am OLG Frankfurt oder auf der Homepage des JPA Wiesbaden eingesehen werden kann. Weitere Informationen und Listen bereits in der Vergangenheit genehmigter Wahlstationen können am OLG eingeholt werden.
Für eine Wahlstation im Ausland muss ein Ausbildungsplan existieren. Bereits vorhandene Ausbildungspläne sind im OLG einzusehen.
Sonstiges:
Einstellungstermine: Januar, Mai, September
AG-Sprecher-Versammlungen: i.d.R. alle 4 Monate und ggf. nach Bedarf
Klausurenarbeitsgemeinschaft:
– Klausurenarbeitsgemeinschaft für Zivilrecht (ZI, ZII/ZIII, AW) und Strafrecht (SI, SII) am LG Limburg: i.d.R. montags im 2-Wochen-Rhythmus, Besprechung: i.d.R. freitags im 2-Wochen-Rhythmus; Termine für die Klausurenarbeitsgemeinschaft hängen im Landgericht im 1. Stock aus
– Klausurenarbeitsgemeinschaft für Öffentliches Recht (ÖI, ÖII) beim Landeslabor Hessen, Schubertstraße 60, 35392 Gießen: i.d.R. freitags im 2-Wochen-Rhythmus; Besprechung i.d.R. donnerstags im 2-Wochen-Rhythmus; Termine für die Klausurenarbeitsgemeinschaft finden sich unter https://rp-giessen.hessen.de/über-uns/ausbildung-praktika-referendariat/rechtsreferendariat
Bibliothek am LG Limburg:
Die Bibliothek befindet sich im 1. Stock des Gerichtsgebäudes im Raum 106 mit PC und Kopierer sowie Ausbildungsliteratur. Öffnungszeiten: Montag – Donnerstag: 7.30 – 12.30 und 13.00 – 16.00 Uhr; Freitag: 7.30 – 12.30 und 13.00 – 14.30 Uhr; die Bibliothek kann jedoch auch abweichend von den Öffnungszeiten genutzt werden.