Die maßgebliche Neuerung bei der Reform des Rechtsreferendariats in Hessen ist die zukünftige Verbeamtung der Referendare und Referendarinnen auf Widerruf. Der Vorstand des Vereins der Rechtsreferendare Hessen e.V. wird hierzu in Zusammenarbeit mit der Landessprechendenversammlung eine Stellungnahme an den hessischen Landtag abgeben. Weitere Infos folgen im Mitgliederbereich in Kürze.
Der Vorstand
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