Rentenbeiträge zu Unrecht erhoben!
Juni 27th, 2021 Posted by Neleh Referendariat, Unkategorisiert, Verein No Comment yetDank der Unterstützung der Kanzlei OK Rechtsanwälte PartmbB konnte unser Mitglied Dr. Björn Bronger erfolgreich zu Unrecht abgeführte Rentenversicherungsbeiträge vor dem Sozialgericht Frankfurt am Main zurückfordern.
Worum ging es?
Bereits im Jahre 2015 entschied das Bundessozialgericht mit Urteil vom 31. März 2015, Az. B 12 R 1/13 R, dass das Land, in dem ein Rechtsreferendar ausgebildet wird, die Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversorgung tragen muss, welche auf die Vergütung entfallen, die der Referendar von seinen Ausbildern innerhalb der einzelnen Stationen erhält. Typischerweise betroffen ist hiervon die Anwalts-, aber teilweise auch die Wahlstation. Je nach Ausbilder erhalten die Referendare dort eine Vergütung. Die Frage, wer die hierauf entfallenden Sozialbeiträge entrichten muss, wurde bislang unterschiedlich beantwortet. Das BSG hat sie mit vorbezeichnetem Urteil zu Ungunsten des Landes Hamburg beantwortet; die Entscheidung dürfte jedoch analog auch für anderen Bundesländer gelten.
So erhielt der VdRH bei der Durchsetzung der Rechte eines seiner Mitglieder auf Rückerstattung zu Unrecht gezahlter Rentenversicherungsbeiträge aus der Zeit seiner Anwaltsstation, pro bono-Unterstützung durch die auf Versicherungsrecht spezialisierten Fachanwälte der Kanzlei OK Rechtsanwälte aus Darmstadt. Die Kanzlei setzte für unser Mitglied erfolgreich durch, dass die Techniker Krankenkasse die -nun per Gerichtsbescheid festgestellten- zu Unrecht erhobenen Rentenversicherungsbeiträge aus der Zeit der Anwaltsstation an unser Mitglied zurückzuerstatten hat.
Wir bedanken uns recht herzlich bei OK Rechtsanwälte für die Unterstützung unseres Mitglieds und des Vereins sowie die erfolgreiche Mandatsführung und sehr gute Zusammenarbeit!
Der Vorstand