Teilzeitreferendariat
September 18th, 2017 Posted by Neleh Referendariat, Unkategorisiert No Comment yetEin Gesetzesentwurf des Bundesrates (Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/10878)) sieht derzeit vor, dass der juristische Vorbereitungsdienst künftig auch in Teilzeit zu absolvieren sein soll. Das soll die Vereinbarkeit von juristischer Ausbildung und der Betreuung von Kindern oder pflegebedürftiger Eltern fördern. Die Idee dahinter ist:
Wer diese „familiären Gründe“ nachweisen kann, soll für sein Referendariat länger Zeit haben. Dies verhindert § 5b I DRiG derzeit, der das Referendariat starr auf 24 Monate beschränkt.
Durch Öffnungsklauseln soll es den Ländern selbst überlassen bleiben, ob sie das Teilzeitreferendariat einführen und wie sie dessen Ausgestaltung regeln. So könnte der zeitliche Rahmen von Stationen und der zum Ablegen der Zweiten Juristischen Staatsprüfung angepasst werden.
Dieser Ansatz findet bei der Bundesregierung Anklang. Sie hält jedoch eine bundeseinheitliche Regelung für nötig, um Chancengleichheit und damit zusammenhängend die Einheitlichkeit der Prüfungsanforderungen zu wahren. Deshalb sollen die Länder hinsichtlich des „Ob“ keine Wahlmöglichkeit haben. Das „Wie“ hingegen könnte ihnen überlassen werden.
Die Arbeitsgruppe des Koordinierungsausschusses (KOA) der Justizministerkonferenz unter Beteiligung des Bundesjustizministeriums, die sich derzeit mit den Rahmenbedingungen befasst, schlug eine einheitliche Verlängerung des Referendariats um sechs auf 30 Monate bei entsprechender Kürzung der Unterhaltsbeihilfe vor. An Arbeitsgemeinschaften sollen Teilzeitreferendare weiterhin vollumfänglich teilnehmen, die Stationsausbildung jedoch strecken können. Die zusätzlichen sechs Monate könnten dabei vor den schriftlichen Prüfungen eingegliedert werden.
Eine entsprechende Gesetzesformulierung seitens der Bundesregierung bleibt abzuwarten.
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Der Vorstand