
Elektronische Arbeitszeiterfassung – Gesundheitsschutz oder Bevormundung? Der aktuelle Gesetzentwurf, seine Hintergründe und Auswirkungen – Veranstaltung des Verein der Rechtsreferendare Hessen e.V.
Juni 3rd, 2023 Posted by Neleh Unkategorisiert No Comment yetLiebe Vereinsmitglieder,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat kürzlich den Referentenentwurf zum Arbeitszeitgesetz vorgelegt. Damit nimmt es die Pflicht von Arbeitgeber:innen zur Arbeitszeiterfassung in das Arbeitszeitgesetz auf, die bereits letztes Jahr vom Bundesarbeitsgericht festgestellt worden war. Dabei orientierte sich das Bundesarbeitsgericht an den Vorgaben des europäischen Arbeitszeitrechts und dem Stechuhr-Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019, das damals insbesondere bei Arbeitgeber:innen für Aufsehen und Unsicherheit gesorgt hatte.
Dies sowie die damit zusammenhängenden Thematiken und deren Auswirkungen möchten wir näher beleuchten und laden Euch zu dem Vortrag von Dr. Hans-Peter Löw zusammen mit Dr. Fabia Brauckhoff unseres Kooperationspartners DLA Piper ein. An die Vorträge anschließend besteht die Möglichkeit für nette Gespräche und vertieftere Fragen im Rahmen eines „Get together“ bei Snacks und Drinks.
Diese Möglichkeit solltet Ihr nicht verpassen! Meldet Euch an zu
„Elektronische Arbeitszeiterfassung – Gesundheitsschutz oder Bevormundung? Der aktuelle Gesetzentwurf, seine Hintergründe und Auswirkungen“
am Donnerstag, 15. Juni 2023
um 18:30 Uhr
bei DLA Piper Frankfurt am Main,
Neue Mainzer Str. 6-10, 60311 Frankfurt am Main
Euch erwartet die Möglichkeit, Einblick in das Arbeitsrecht, die Arbeit und Entwicklungsmöglichkeiten bei unserem Kooperationspartner DLA Piper in Frankfurt zu erhalten.
Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung ist für unsere Mitglieder einfach und unkompliziert per E-Mail an veranstaltungen@vdrh.org unter Angabe Eures Vor- und Nachnamens möglich.
Wer noch nicht Mitglied ist, kann sich einfach und kostenfrei unter folgendem Link registrieren: https://vdrh.org/mitglieder/mitglied-werden/.
Bitte beachtet, dass die Teilnehmerzahl für diese Veranstaltung begrenzt ist. Eine Teilnahme ist nur nach erhaltener Anmeldebestätigung möglich. Anmeldefrist ist Montag, 12. Juni 2023.
Der Vorstand
* Diese Veranstaltung richtet sich an Berufstätige und Rechtsreferendar:innen!