Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat des Vereins der Rechtsreferendare Hessen e.V. setzt sich aus drei gewählten Mitgliedern zusammen.
Dr. Björn Bronger
Björn Bronger ist als Structured Finance Manager für die Strukturierung von Finanztransaktionen mit Finanzinstituten in Mittel- und Südosteuropa sowie in den EFTA-Staaten verantwortlich. Zuvor war er für die Rechtsabteilung der EIB (zuletzt als Counsel) und für zwei internationale Anwaltskanzleien tätig. Zudem war er Stellvertretender Vorsitzender des Personalrates sowie Präsident des Gleichbehandlungsausschusses der EIB.
Neben seiner Tätigkeit für die EIB berät Björn Bronger als unabhängiger Rechtsanwalt Startups, kleine und mittlere Unternehmen. Er veröffentlicht regelmäßig Artikel und Aufsätze, hält Vorträge und nimmt an Podiumsdiskussionen teil. Zudem ist er Lehrbeauftragter an der Luxembourg School of Business.
Robert Weinhold
Robert Weinhold ist Associate in der Rechtsanwaltskanzlei Orrick, Herrington & Sutcliffe LLP und arbeitet als Rechtsanwalt im Bereich Cyber, Privacy und Data Innovation. Er war zuvor wissenschaftlicher Mitarbeiter und Doktorand der „Projektgruppe verfassungsverträgliche Technikgestaltung“ (provet) im Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung (ITeG) in dem Projekt „Multisensoriell gestützte Erfassung von Straftätern in Menschenmengen bei komplexen Einsatzlagen“ (Muskat) an der Universtität Kassel.
Er studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität in Göttingen und war dort wissenschaftlicher Mitarbeiter im Projekt „Scalable Measures for Automated Recognition Techologies“ (SMART). Das Referendariat absolvierte er in Kassel und München, u.a. bei der ProSiebenSat.1 Media SE. Während dieser Zeit vertrat er als Landessprecher den Gerichtsbezirk Kassel und war stellvertretendes Mitglied des Ausbildungsausschusses.
Er veröffentlichte Publikationen und hielt Vorträge u.a. im Berich des Wettbewerbs-, Verbraucherschutz- und Datenschutzrecht.
Dr. Hans-Peter Löw
Hans-Peter Löw ist Senior Counsel bei DLA Piper und leitet den Fachbereich Financial Services innerhalb der Praxisgruppe Arbeitsrecht.
Er berät deutsche und internationale Unternehmen in allen Fragen des Arbeitsrechts. Sein Branchenschwerpunkt liegt bei Banken und Finanzdienstleistern. Seine Mandanten schätzen seine langjährige Erfahrung und seinen ausgewogenen pragmatischen Rat. Er ist ausgewiesener Experte für Rechtsfragen der Vergütung, auch der regulatorischen Anforderungen an Vergütungssysteme bei Banken und Versicherungen.